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   BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06   

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https://dejure.org/2007,15327
BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06 (https://dejure.org/2007,15327)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2007 - XI R 42/06 (https://dejure.org/2007,15327)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - XI R 42/06 (https://dejure.org/2007,15327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG 1990 § 10d Abs. 3; ; EStG 1990 § 10d Abs. 3 Satz 4; ; EStG 1990 § 10d Abs. 3 Satz 5; ; EStG 1990 § 10d Abs. 4; ; EStG 1990 § 10d Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen zum Beitritt: Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Urteilen vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3) und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99 (BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817) zu § 10d Abs. 3 EStG 1990.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3 entschieden, Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 4 EStG 1990 sei, dass der zugrunde liegende --bisher keinen Verlust ausweisende-- Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden könne.

    Diese Rechtsprechung ist in der Literatur teils gebilligt worden (vgl. z.B. Hallerbach in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10d EStG Rz 121, 127; Lambrecht in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 10d Rz 36, 39; Lindberg in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 10d Rz 92 a.E.; Gatzka/Wilhelm, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1794, 1798; Valentin, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1576), überwiegend aber auf nachhaltige Kritik gestoßen (vgl. z.B. Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Aufl., § 10d Rz 48; Schneider/Krammer in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10d Rz 90; Schmieszek in Bordewin/Brandt, § 10d EStG Rz 333; Meyer, DStR 1989, 191, 238; Meyer/Ball, Deutsche Steuer-Zeitung 1997, 452; Meyer/ Ball, DStR 1999, 1257; Meyer/Ball, Die Information über Steuer und Wirtschaft --INF-- 2002, 551; Meyer/Ball, DStR 2003, 1229; Süring, DStR 2006, 345; Gebhardt, Der Ertrag-Steuer-Berater 2003, 234 f.; Paus, INF 2003, 295, 300 f.; Sikorski, Der AO Steuer-Berater 2001, 187, 189).

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Urteilen vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3) und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99 (BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817) zu § 10d Abs. 3 EStG 1990.

    Der Senat hat an dieser Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817 festgehalten und für die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs eine Antragsfrist von einem Jahr seit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides eingeräumt.

  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Denn wenn nicht ausgeglichene Einkünfte bisher gar nicht vorhanden waren, können sie sich auch nicht --wie nach Satz 4 erforderlich-- geändert haben (vgl. zu dem Erfordernis der Änderung der in Satz 2 genannten Beträge auch bereits das Senatsurteil vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFHE 212, 497, BFH/NV 2006, 1204).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG -

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Das vorliegende Verfahren sowie zwei weitere beim BFH anhängige Revisionen (XI R 20/06 und XI R 40/06) machen es erforderlich, die bisherige Rechtsprechung zum erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag bei Vorliegen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides zu überprüfen.
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 69/06

    Erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Das vorliegende Verfahren sowie zwei weitere beim BFH anhängige Revisionen (XI R 20/06 und XI R 40/06) machen es erforderlich, die bisherige Rechtsprechung zum erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag bei Vorliegen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides zu überprüfen.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 4/96

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06
    Er hat sich dabei auf das Senatsurteil vom 31. Juli 1996 XI R 4/96 (BFH/NV 1997, 180) bezogen, das die Änderung eines Feststellungsbescheides betrifft.
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 70/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Waren solche danach bisher nicht vorhanden, können sie sich auch nicht geändert haben (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2007 XI R 42/06, BFH/NV 2008, 48; gl.A. Meyer/Ball, Deutsches Steuerrecht 1999, 1257).
  • FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06

    Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines

    Überdies stünde die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2000 der beantragten Feststellung entgegen: In den Urteilen vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFHE 187, 523 [BFH 09.12.1998 - XI R 62/97], BStBl II 2000, 3) und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99 (BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817) hat der BFH die erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs für den Fall untersagt, dass die bestandskräftige und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Veranlagung einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte auswies (vgl. auch -- die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend und für sog. "Null-Bescheide" in Frage stellend -- BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2007 XI R 42/06, BFH/NV 2008, 48).

    Einer Zulassung der Revision wegen des BFH-Beschlusses vom 24. Oktober 2007 IX R 42/06 (BFH/NV 2008, 48) bedarf es nicht, weil der Verlust erst im Jahr 2001 entstanden ist und bei anderer Beurteilung ohnehin durch einen Verlustrücktrag in das Jahr 1999 verbraucht würde.

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2010 - 1 K 60/10

    (Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids

    Allerdings hat der Bundesfinanzhof anlässlich seines Beschlusses über die Beiladung des BMF wegen der beabsichtigten Rechtsprechungsänderung (v. 24. Oktober 2007, XI R 42/06, BFH/ NV 2008, 48) selbst ausgeführt, dass nach der beabsichtigten Rechtsprechungsänderung "entscheidungserheblich" sein würde, "ob die Voraussetzungen für eine den Wortlaut korrigierende Auslegung oder Rechtsfortbildung vorliegen".
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